Ob der Stein längere Zeit der Witterung ausgesetzt gewesen ist und deshalb gemäss IRM das vorliegende Hauptprofil aufgrund der letzten Berührung zu erwarten wäre, kann nicht beurteilt werden. Alleine der Umstand, dass Winter gewesen ist, reicht hierfür nicht aus. Denn über die Herkunft des Steines liegen keinerlei Informationen vor. Es ist festzustellen, dass dem Stein ein DNA-Abrieb entnommen werden konnte, der mit dem DNA-Profil des Beschuldigten übereinstimmt. Da es sich jedoch um ein Mischprofil handelt und dieses Merkmale von mindestens drei Personen aufweist, sind – wie von der Verteidigung vorgebracht – durchaus verschiedene Handlungsabläufe denkbar.