8 nach Signalverteilung und Qualität des Profils könne ein Hauptprofil mitunter schon bei einem Verhältnis der Signalintensitäten (Hauptspurengeber zum Nebenspurengeber) von ca. 2 zu 1 zugeordnet werden, wenn also zwei Drittel der DNA-Menge in der Spur auf den Hauptspurengeber entfalle. Die Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin empfehle ein Verhältnis der Signalintensitäten von ca. 4 zu 1, das heisse ca. 80% der DNA-Menge in der Mischspur würde vom Hauptspurengeber stammen.