Im Rapport des KTD wurde als Schlussfolgerung festgehalten, dass gestützt auf das DNA-Auswertungsresultat angenommen werden könne, dass der Beschuldigte mit dem erwähnten Stein in Berührung gekommen sei (pag. 6). Dem beiliegenden Bericht (jMessageHandler Meldung) kann schliesslich noch entnommen werden, dass bei dieser Spur von Übereinstimmung mit einer Spurengeberschaft ausgegangen werden könne, sofern kein eineiiger Zwilling als Spurengeber berücksichtigt werden müsse (pag. 8).