Erst im Februar 2014 sei eine DNA-Probe vom Beschuldigten genommen und im Nachhinein der DNA auf dem angeblich im beschädigten Fahrzeug gefundenen Stein zugeordnet worden. Weiter brachte sie vor, dass die Täter nicht in flagranti hätten erwischt werden können, so dass der genaue Zeitpunkt der Sachbeschädigung nicht definiert werden könne. Dieser Umstand führe dazu, dass der Beschuldigte für einen Zeitraum von 13 Tagen ein Alibi aufweisen und belegen müsste, um sich zu entlasten, was schlichtweg unmöglich sei. Für den 31. Dezember 2013 habe der Beschuldigte ein Alibi zu präsentieren: