(Strasse) in D.________ Scheiben eingeschlagen habe und somit ein ähnliches Tatvorgehen an den Tag gelegt habe (pag. 104, S. 8 der Urteilsbegründung). Insgesamt sei sie daher von der Täterschaft des Beschuldigten überzeugt (pag. 104, S. 8 der Urteilsbegründung).