_ kannte (pag. 81, Z. 41). Bestritten ist, ob der Beschuldigte mit dem im Fahrzeug sichergestellten Stein dessen Scheibe beschädigte und wie die DNA des Beschuldigten auf diesen Stein gekommen ist. 9. Beweismittel Als objektive Beweismittel liegen der Kammer insbesondere der Anzeigerapport vom 17. Januar 2014 (pag. 1 ff.) sowie dessen Ergänzung vom 15. Mai 2014 (pag. 9 ff.), der Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes (KTD) inkl. Material- und Spurenverzeichnis sowie der jMessageHandler Meldung vom 19. März 2014 (pag. 5 ff.)