So könne es bei zwei Personen, welche die gleiche Zigarette rauchen, sein, dass von einer Person viel mehr DNA hinterlassen würde und von der anderen Person fast keine (pag. 175). Daraufhin wurde das Beweisverfahren mit Beschluss vom 11. September 2017 wieder eröffnet, um eine ergänzende Stellungnahme des IRM zur DNA-Probe einzuholen. Es wurde ersucht, weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Hauptprofil PCN .________ zu beantworten (pag. 176 f.). Am 20. September 2017 reichte das IRM ein forensisch-molekularbiologisches Gutachten ein und beantwortete darin die im erwähnten Beschluss gestellten Fragen (pag. 179 ff.).