Es werde zwar davon ausgegangen, dass die Person, welche den Stein zuletzt berührt habe, bei einem Mischprofil ein DNA-Hauptprofil hinterlasse, doch gebe es mehrere Gründe für ein Hauptprofil. Wenn der Beschuldigte neben dem Stein hätte niessen müssen und ein Tropfen – die mehrere Meter weit fliegen können – auf den Stein falle, würde dies für ein Hauptprofil ausreichen. Zudem sei zu beachten, dass nicht alle Personen im gleichen Umfang DNA-Spuren hinterlassen würden. So könne es bei zwei Personen, welche die gleiche Zigarette rauchen, sein, dass von einer Person viel mehr DNA hinterlassen würde und von der anderen Person fast keine (pag.