2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin B.________ im Namen des Beschuldigten mit Eingabe datiert auf den 28. Oktober 2016 (Eingang Regionalgericht am 7.12.2016) form- und fristgerecht Berufung an (pag. 93). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. März 2017 (pag. 113 f.) reichte der Beschuldigte mit Eingabe datiert auf den 28. Oktober 2016 (Eingang Obergericht am 30.03.2017) form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und beschränkte sie auf den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung (pag.