Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte zu gemeinnütziger Arbeit von 20 Stunden – anstelle einer Verbindungsbusse von CHF 100.00 – und zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 765.00 verurteilt (pag. 87 f.).