Hierfür wurde ihm eine Entschädigung von CHF 1‘640.80 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte ausgerichtet und die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 765.00 wurden dem Kanton Bern auferlegt. Dagegen wurde der Beschuldigte der Sachbeschädigung, ebenfalls begangen zwischen dem 19. und dem 31. Dezember 2013 an der C.________(Strasse) in D.________, schuldig erklärt. Hierfür wurde er zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 150.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.