1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 29. November 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung des versuchten Diebstahls, angeblich begangen zwischen dem 19. und dem 31. Dezember 2013 an der C.________ (Strasse) in D.________, freigesprochen. Hierfür wurde ihm eine Entschädigung von CHF 1‘640.80 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte ausgerichtet und die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 765.00 wurden dem Kanton Bern auferlegt.