V. Zivilpunkt 20. Die Straf- und Zivilklägerin erklärte anlässlich der Hauptverhandlung vom 6. Februar 2017, keine Zivilforderung geltend zu machen. Sie ergänzte in diesem Zusammenhang, dass sie hoffe, die Beschuldigte werde doch noch zum Denken angeregt (pag. 69). Es sind damit keine zivilrechtlichen Ansprüche zu prüfen.