Vorliegend erscheint eine Verbindungsbusse in Höhe von CHF 150.00 als angemessen. Bei einem Tagessatz von CHF 30.00 ergibt sich daraus eine Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtbezahlung von 5 Tagen. Die auszusprechende bedingte Geldstrafe reduziert sich damit auf 20 Tagessätze zu je CHF 30.00.