 Wie dargelegt, erachtet das Gericht für das vorliegend neu zu beurteilende Delikt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen als angemessen. Nun ist mit der „Vor“strafe vom 05.08.2016 eine Gesamtstrafe zu bilden. Da dieses Delikt aus dieser Strafe das mildere ist, ist es zu asperieren. Dazu veranschlagt das Gericht eine Geldstrafe von rund 10 Tagessätzen. Insgesamt würde das Gericht somit für alle Delikte zusammen eine Geldstrafe von rund 40 Tagessätzen als angemessen erachten. 5. Bestimmung der Zusatzstrafe (hypothetische Gesamtstrafe minus Grundstrafe)