Im vorliegenden Fall ist zu diesen Schritten folgendes festzuhalten: 1. Bestimmung des Zeitpunkts der früheren "Verurteilung"  Das ist vorliegend der 05.08.2016. 2. Überprüfung der Rechtskraft dieses Urteils bzw. der hinreichend festen Gründe  Gemäss Strafregisterauszug vom 31.10.2016 wurde das Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 05.08.2016 am 05.08.2016 rechtskräftig (pag. 43). 3. Bestimmung der Straftaten, die vor der früheren "Verurteilung" verübt worden sind