12 jegliche Auskunft über ihre Person verweigert sowie bei der Vornahme des Wangenschleimhautabstrichs den Wattestab zerbissen. Die Strafe erhöht sich aufgrund der unkooperativen Verhaltensweise während des Verfahrens auf 30 Strafeinheiten. 4.3. Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit der Beschuldigten ist als normal einzustufen. 5. Konkretes Strafmass / Strafart