Das Gericht setzt die Einsatzstrafe auf 28 Strafeinheiten fest. Im Vergleich zum in den VBRS-Richtlinien genannten Beispiel wurde vorliegend gewaltsam und illegal in ein verschlossenes Gebäude eingedrungen, um darin einige Tage zu verbleiben. Zudem wurde Sachschaden verursacht. 3.1.2. Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) Willensrichtung und Beweggründe / Vermeidung der Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts