8 von ihr stammenden DNA-Spur an der in der Küche der besetzten Liegenschaft aufgefundenen Gabel als erwiesen angesehen. Entgegen ihrer Ansicht ergingen an anderen Gerichten zudem durchaus Verurteilungen gestützt auf ein DNA- Gutachten als einziges Indiz (bspw. Entscheid des Kantonsgerichts Basel- Landschaft vom 7. April 2015 [460 14 274], insb. E. 2.8; mutmasslich ebenso war es ferner bei Alba Zuber). Warum des Weiteren im Strassenverkehrsrecht der nemo tenetur-Grundsatz anders interpretiert werden soll als im Kernstrafrecht, ist nicht ersichtlich;