Im Sinne eines zusätzlichen Indizes ist zudem festzuhalten, dass sich die Beschuldigte «linken Kreisen» zugehörig fühlt (pag. 150): Es sind gerichtsnotorisch in aller Regel linke Aktivisten, die sich für Zwischennutzungen von leerstehenden Gebäuden einsetzen und diese durch selbstbestimmten Einzug beleben und als Wohnraum (für die Allgemeinheit) nutzen wollen. Nur folgelogisch ist im Übrigen, dass in diesen Liegenschaften gemeinsam gegessen und gebrauchtes Besteck in der Küche abgestellt wird.