Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich dann an der Gabel – nachdem sie (zum Beispiel in einer [Jacken-]Tasche oder in einem Beutel) dorthin transportiert worden wäre – noch DNA-Spuren befunden hätten. Dies gilt umso mehr, als Gabeln nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung nach dem Gebrauch mit Abwaschmittel gewaschen oder zumindest gut mit Wasser abgespült oder mit einem Tuch gesäubert werden. Dass also danach trotzdem noch DNA-Spuren der Beschuldigten in der Form von Speichel und Schmutzanhaftungen (pag. 10, 13) auffindbar gewesen wären, wäre ein derart abnormer Zufall, dass die Kammer davon nicht ausgehen kann.