6 D.________-Strasse in Muri bei Bern aufgehalten hat. Gemäss Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes vom 14.07.2016 wurde in der Küche im 1. OG in der geräumten Liegenschaft eine Essgabel sichergestellt, die die DNA von A.________ aufwies. Die Essgabel vermag zwar nicht den Verbleib von A.________ in der Liegenschaft an der D.________-Strasse in Muri bei Bern beweisen, stellt aber einen starken Hinweis darauf dar, dass sie sich während der Hausbesetzung darin aufgehalten hat.