9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass in der Liegenschaft an der D.________-Strasse in Muri bei Bern eine Essgabel sichergestellt wurde, welche die DNA-Spuren der Beschuldigten aufgewiesen hat. Bestritten ist, ob sich die Beschuldigte selbst in der Liegenschaft an der D.________-Strasse aufgehalten und dort diese Essgabel benutzt hat, oder ob diese Essgabel auf andere Weise ohne die Anwesenheit der Beschuldigten in die Liegenschaft gekommen ist.