Sämtliche Bundesgerichtsentscheide in ähnlichen Fällen würden neben einer DNA-Spur weitere Indizien aufweisen. Es sei kein einziger Entscheid bekannt, in dem eine einzelne DNA- Spur ohne weitere klare lndizien zu einer Verurteilung geführt hätte. Eine Gabel sei ein Gegenstand, der rasch von einer Küche in die nächste gelangen könne. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Beschuldigte die Gabel zwar irgendwann benutzt habe, diese danach jedoch über eine unbekannte Person in die besetzte Liegenschaft gelangt sei. Dies sei umso eher möglich, als die Beschuldigte oftmals in öffentlich zugänglichen Küchen und Essräumen esse respektive an sogenannten Küfa (Küche für alle) teilnehme.