Vom 27. Dezember 2015 bis am 30. Dezember 2015 sei in Muri bei Bern eine Liegenschaft besetzt worden. Aufgrund eines DNA-Treffers an einer Gabel, die in der Küche der besetzten Liegenschaft sichergestellt worden sei, sowie der Aussageverweigerung der Beschuldigten gehe die Vorinstanz davon aus, die Beschuldigte hätte sich daran beteiligt. Als objektive Beweismittel würden der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern, ein Bekennerschreiben des Kollektivs «C.________» sowie der Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes aufgeführt.