Probezeit zwei Jahre), dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 5. August 2016. Im Weiteren verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00 und zur Übernahme der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘700.00 (pag. 70 ff.).