49) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 53), fand am 6. Februar 2017 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 65 ff.). Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) verurteilte die Beschuldigte wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 (bedingt; Probezeit zwei Jahre), dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 5. August