1. Prozessgeschichte A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wurde mit Strafbefehl vom 26. September 2016 wegen Hausfriedensbruchs, begangen in der Zeit vom 27. Dezember 2015 bis am 30. Dezember 2015 in Muri bei Bern, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (bedingt; Probezeit zwei Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 44 f.). Nachdem sie Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 49) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.