7 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Das Gesuch vom 28. Februar 2017 wird gutgeheissen. A.________ wird nach Durchführung der Austrittsmodalitäten aus dem vorzeitigen Massnahmenvollzug entlassen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird wie folgt bestimmt: