6 wie vor gegeben zu sein. Dem Schreiben der Verteidigung vom 29. März 2017 lässt sich nun aber entnehmen, dass der Gesuchsteller im Massnahmenzentrum F.________ einen heftigen Krankheitsschub erlitten habe, der zu (irreparablen) Lähmungserscheinungen geführt habe. Dies offenbar nicht zuletzt auch dadurch, weil im Massnahmenzentrum keine unverzügliche und adäquate medizinische Betreuung erfolgt sei (pag.