Zudem sei seine Motivation nicht mehr gross. Wenn die Verschlechterung der psychischen Gesundheit als sog. «Strafübel» betrachtet werde, erfordere der momentane Gesundheitszustand keine Entlassung aus dem Massnahmenvollzug. Sollte sich der körperliche Zustand verschlimmern, was bei dieser Krankheit, die oft schubweise verlaufe, vorkommen könne, dann könne der Vollzug durch die Einweisung in die Bewachungsstation des Inselspitals weitergeführt werden. Der Widerspruch zu seinem Zeugnis vom 28. Februar 2017 erkläre sich aus seinem Verständnis zum Sinn der Massnahme (pag. 165).