fest, der Gesuchsteller sei für den Massnahmenvollzug nicht mehr motiviert. Da er sicher mehrere Wochen bis Monate arbeitsunfähig sei, sei der Massnahmenvollzug auch nicht mehr sinnvoll. In Haft seien keine irreversiblen Schäden oder der Tod zu befürchten, vorausgesetzt der Gesuchsteller erhalte die vom Inselspital Bern verordnete Behandlung und halte diese auch ein. Der Gesuchsteller könne diese Behandlung auch in Haft erhalten. Da er im Moment nur einer ambulanten Behandlung bedürfe, könne diese überall durchgeführt werden.