Aufgrund der MS-Erkrankung und der dadurch bedingten psychischen Destabilisierung sowie mit Blick auf die beiden Rückfälle im Massnahmenvollzug erscheint die Gefahr, dass der Gesuchsteller erneut Drogen konsumiert und damit wieder ein psychotisches Zustandsbild entwickeln könnte, noch nicht vollständig gebannt. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass der Gesuchsteller in seiner jetzigen Situation durch schwere Betäubungsmitteldelikte die Sicherheit anderer erheblich gefährdet. Vielmehr dürfte er nun auf die intensive medizinische Behandlung und seine Familie fokussiert sein.