Seine Abstinenz von Drogen könne innerhalb der Massnahme als relativ stabil beurteilt werden. Er äussere in Gesprächen wiederholt und glaubhaft, sich vom Konsum distanziert zu haben und es sei ihm heute enorm wichtig, für seine Kinder ein Vorbild sein zu können (SK 15 392, pag. 2382). Allerdings ist in den Vollzugsakten der ASMV ersichtlich, dass der Gesuchsteller am 18. Februar 2017 aufgrund einer auf THC positiven Urinprobe in den vorläufigen Arrest versetzt wurde (Akten ASMV Nr. 1433/14, pag. 400).