Der Gesuchsteller befindet sich seit dem 16. Dezember 2014 im vorzeitigen Massnahmevollzug. Wie bereits die früheren Verlaufsberichte fiel auch der neuste Bericht des Massnahmenzentrums F.________ vom 24. November 2016 (SK 15 392, pag. 2379 ff.) positiv aus. Beim Gesuchsteller seien seit seinem Übertritt auf die offene Abteilung insgesamt 38 unangemeldete Urinproben abgenommen worden. Sie hätten, bis auf eine Urinprobe am 8. Juni 2016 (positiv auf THC) auf alle getesteten Substanzen (Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, MDMA, Methadon, Methamphetamin, Morphin) ein negatives Ergebnis angezeigt (SK 15 392, pag.