2011; pag. 2023). Dr. E.________ hält weiter fest, angesichts des psychotischen Wahnthemas, dass der Ex-Freund der Freundin des Gesuchstellers am Tod seiner ungeborenen Tochter die Schuld tragen soll, und der Ansammlung von Waffen, liesse sich für den Fall einer erneuten Progredienz seines psychischen Zustands und damit des mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Wiederaufflammens der psychotischen Störung auch das Risiko einer psychotisch motivierten, personenbezogenen Gewalthandlung diskutieren (SK 15 392, pag. 2011). Der Gesuchsteller befindet sich seit dem 16. Dezember 2014 im vorzeitigen Massnahmevollzug.