Im Gutachten des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern (nachfolgend: FPD) vom 30. September 2014 (SK 15 392, pag. 1573 ff.) wird die Legalprognose bezüglich Betäubungsmitteldelikte unbehandelt als ausgesprochen ungünstig eingeschätzt (SK 15 392, pag. 1629). Ohne entsprechende suchttherapeutische, psychotherapeutische, verhaltensmodifizierende, deliktsorientierte und rückfallpräventive Interventionen bestehe beim Gesuchsteller eine erhebliche Rückfallgefahr. Es seien mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere einschlägige Delikte im Spektrum der bisher gezeigten Delinquenz zu erwarten (SK 15 392, pag. 1633).