Aufgrund des Arztzeugnisses von Dr. C.________ vom 28. Februar 2017 sowie mit Blick auf die erwähnte Richtlinie betreffend die Hafterstehungsfähigkeit wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Verfahrensleitung beabsichtige, bei Dr. C.________ und beim anstaltsinternen psychiatrischen Dienst des Massnahmenzentrums F.________ die Massnahmeerstehungsfähigkeit des Gesuchstellers abklären zu lassen (pag. 39 ff.). Die Parteien erklärten sich mit diesem Vorgehen einverstanden (pag. 55; pag. 57 ff.). Mit Verfügung vom 17. März 2017 wurden Dr. C.________ (Anstaltsarzt und behandelnder Arzt des Gesuchstellers) und Dr. D.__