28 gabe habe die von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellte Verfahrenseinstellung massgeblich verzögert. Das hängige Einbürgerungsverfahren sei infolgedessen während mehrerer Jahre sistiert worden. Die Straf- und Zivilklägerin habe unter der Heftigkeit der Vorwürfe gelitten und in der Folge mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen gehabt, weswegen sie ärztliche Hilfe habe in Anspruch nehmen müssen. Da sie beim L.________ arbeite, habe das Strafverfahren denn auch am Arbeitsplatz unangenehme Folgen gehabt.