Diesen Antrag begründete sie damit, dass der Beschuldigte die gegen sie gerichteten Vorwürfe immer wieder und mit zunehmender Heftigkeit wiederholt habe. Die in seiner Eingabe vom 17. April 2014 enthaltenen Vorwürfe und Beleidigungen seien schliesslich in einem Verfahrensstadium erfolgt, in welchem diese nicht mehr hätten hingenommen werden müssen. Die Ein-