Mit Urteil vom 6. Dezember 2009 wurde er wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einen bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen und mit Strafbefehl vom 15. August 2014 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt (pag. 329). Die bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen lassen keinen Schluss auf eine ungünstige Legalprognose zu.