20. Zusatzstrafe Aus dem Gesagten resultiert eine gesamthafte Geldstrafe von 26 Tagessätzen. Von dieser Gesamtstrafe ist die mit Strafbefehl vom 15. August 2014 bereits ausgefällte Geldstrafe von 10 Tagessätzen in Abzug zu bringen, woraus sich eine Zusatzstrafe von 16 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 90.00 ergibt.