24 stellt. Vor diesem Hintergrund wirkt das Entschuldigungsschreiben des Beschuldigten zielgerichtet und nachgeschoben. Seine Entschuldigung erscheint nicht aufrichtig, sondern erweckt vielmehr den Eindruck, als sei sie aus prozesstaktischen Überlegungen anlässlich der Berufungsverhandlung erfolgt. Aus den genannten Gründen ist eine Strafmilderung unter diesem Titel nicht angezeigt (neutrale Wertung). 18.2.3 Strafempfindlichkeit Art.