Laut Auskunft der Steuerverwaltung des Kantons Bern belief sich das steuerbare Einkommen des Beschuldigten im Jahr 2012 auf CHF 23‘142.00 und die Schulden auf CHF 320‘000.00 (pag. 108). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 13. November 2017 bezifferte er sein Jahreseinkommen auf CHF 70.000.00 und bestätigte seine Hypothekarschulden in der Höhe von CHF 320‘000.00. Er ergänzte, dass mit der Volljährigkeit seiner Tochter die Verpflichtung zur Bezahlung von Alimenten weggefallen sei (pag. 333).