Er arbeite als ________ in seiner eigenen Praxis und habe im Jahr 2013 ein Jahreseinkommen von CHF 33‘000.00 erzielt. Er bezahle seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 2‘000.00 und seiner Tochter bis zu deren Volljährigkeit Alimente von monatlich CHF 1‘100.00. Er habe Schulden im Umfang von CHF 40‘000.00, wobei es sich um ausstehende Zahlungen für Medikamente, Steuern, AHV und Alimente handeln würde (pag. 96). Laut Auskunft der Steuerverwaltung des Kantons Bern belief sich das steuerbare Einkommen des Beschuldigten im Jahr 2012 auf CHF 23‘142.00 und die Schulden auf CHF 320‘000.00 (pag.