13.3 vorne). Dass der Beschuldigte auf die Vorwürfe seiner Schwester mit unsachlichen Strafanzeigen reagiert, erscheint unter Berücksichtigung der Vorgeschichte als nachvollziehbar, wenn auch nicht als entschuldbar. Nach dem Gesagten bleibt es insgesamt bei einem leichten Tatverschulden, wofür eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gerechtfertigt erscheint. 18.2 Täterkomponenten 18.2.1 Vorleben und die persönlichen Verhältnisse Die Täterkomponenten umfassen das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse, das Verhalten während und nach der Tat sowie im Strafverfahren.