4). Der Beweggrund des Beschuldigten ist vor dem Hintergrund des Erbschaftsstreits zu sehen. Im Rahmen dieser Streitigkeit kam es zu diversen Anzeigen und Gegenanzeigen der Verfahrensparteien (siehe Ziff. III. 6 vorne). So hat die Straf- und Zivilklägerin gegen den Beschuldigten ähnliche Vorwürfe (u.a. Veruntreuung und Diebstahl) erhoben. Die vom ihm deswegen erstattete Strafanzeige führte schliesslich zur strafrechtlichen Verurteilung der Straf- und Zivilklägerin wegen Ehrverletzung (siehe Ziff. IV. 13.3 vorne).