15. Retrospektive Konkurrenz Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. August 2014 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (pag. 99 f.). Die Tathandlung der üblen Nachrede, für welche der Beschuldigte neu verurteilt wird, wurde am 17. April 2014 begangen und datiert somit vor diesem Zeitpunkt. Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer anderen Tat verurteilt worden ist, so hat es eine Zusatzstrafe auszusprechen.