Kein Wunder, wenn man in so kurzer Zeit so viel lügen muss.»). Weiter wiederholte er seine bisherigen strafrechtlichen Anschuldigungen gegen die Straf- und Zivilklägerin (Veruntreuung, Diebstahl, Vetternwirtschaft), ohne sich mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, welche aus dem Einstellungsentwurf hervorgeht (pag. 80 ff.), auseinanderzusetzen und neue Anhaltspunkte zu nennen.