_“ weiterbestand. Das Gericht hat diese Rechtsmissbräuche durch die Bank juristisch ausdrücklich gutgeheissen […]» sowie pag. 25; «Hier geht es um den Erbbetrug, der gegen meine Mutter, die einzige rechtmässige Erbin meines Vaters mit Hilfe der Bank verübt wurde.»). Dass der Beschuldigte die Strafbarkeit der Straf- und Zivilklägerin als erwiesen erachtet, zeigt sich indessen auch daran, dass er sie der Lüge bezichtigt (pag.